Die Sorgetätigkeit in der Familie soll in Deutschland mehr gesellschaftliche Anerkennung bekommen. Wir bekennen uns dazu, dass die Sorge in der Familie von Männern und Frauen zu gleichen Teilen getragen wird. Die Sorge in der Familie umfasst die Betreuung und Pflege von Kindern, Alten und Kranken. Sie wird derzeit zu einem Großteil von Frauen erfüllt.
Das Bekenntnis zur gemeinsamen Sorge in der Familie ist die Voraussetzung für die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Realisierung von Chancengleichheit in unserer Gesellschaft.
Die Möglichkeit der „gemeinsamen Sorge“ soll grundsätzlich gegenüber der „alleinigen Sorge“ bevorzugt werden!
Die Gesetze und die Auslegung der Gesetze durch die zuständigen Institutionen, erklären die gemeinsame Sorgeverantwortung in der Familie zum Regelfall. Insbesondere in der Phase der Familiengründung und im Trennungsfall wird die gemeinsame Sorge gefordert und gefördert.
Arbeitgeber erkennen die gemeinsame Verantwortung für die Sorge in der Familie an. Sie ermöglichen es auch Männern, ihre Sorgetätigkeit auszuführen. Bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind sich Arbeitgeber der gemeinsamen Sorgeverantwortung bewusst.
Die Verfasser und Unterstützer dieses Manifests treten dafür ein, dass die Sorgetätigkeit in der Familie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkannt und aufgewertet wird.
Bitte unterstützen Sie dieses Manifest.
Kommentar zum Manifest
Der Großteil der Sorgearbeit wird in Deutschland von Frauen geleistet, sei es unbezahlt in der eigenen Familie oder relativ gering bezahlt in den Pflege- und Betreuungsreinrichtungen bzw. in der häuslichen Pflege. Die Sorgeverantwortung war früher eine geteilte Auftgabe, historisch betrachtet übernahmen Frauen erst während der Industrialisierung die alleinige Verantwortung für die Sorge in der Familie. Für unsere heutige postindustrielle Gesellschaft hat sich diese geschlechtsspezifische Aufgabenverteilung überholt. Frauen und Männer sollen gleichermaßen in die Verantwortung genommen werden.
Es gibt gute Argumente dafür:
• Bei jungen Eltern hat der Rollenwandel im Kopf längst stattgefunden. Die Mehrheit der Paare mit minderjährigen Kindern in Deutschland möchte sich die Sorgearbeit in der Familie teilen. Als Ideal gilt das sogenannte „Flexible Zweiverdienermodell“. Beide Partner sind berufstätig und bringen sich in die elterliche Sorge ein. Dafür reduzieren sie phasenweise ihre Arbeitszeit. Auch Männer sind dazu bereit. Sie wünschen sich vornehmlich „vollzeitnahe“ Teilzeitstellen.
• Der demografische Wandel erzeugt bei Unternehmen den Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Frauen verfügen heute über eine mindestens genauso gute Ausbildung wie Männer. Dennoch sind sie zu einem geringeren Anteil erwerbstätig und arbeiten häufiger in Teilzeit. Wenn Frauen Sorgearbeit abgeben können, stehen der Wirtschaft in Summe mehr Talente zur Verfügung und Frauen haben eine gleiche Chance auf eine berufliche Karriere.
• Kitas und Pflegeeinrichtungen sind eine wichtige Unterstützung bei der Sorgearbeit. Hier bemühen sich die Kommunen seit Jahren um ausreichende Kapazitäten. Eine gleichberechtigte Sorgeverantwortung kann eine zusätzliche Entlastung bringen.
Folgende Schritte sind nötig:
• Betreuung und Pflege werden auch zu „männlichen Tätigkeiten“, so erfährt die Sorgearbeit eine gesellschaftliche Aufwertung. Die Situation in Betreungs- und Pflegeeinrichtungen wird sich bessern. Es wird ausreichend qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt und angemessen entlohnt.
• Für Eltern gilt, dass die staatlich subventionierte Elternzeit gleichermaßen auf Väter und Mütter aufgeteilt wird. Im Trennungsfall werden Erziehungsmodelle mit gemeinsamer Sorge zum Regelfall.
• Kommunen werden ihre Angebote dahingehend überarbeiten, dass sie Eltern bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge begleiten und fördern.
• Für Verheiratete werden Hindernisse zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch beide Ehepartner, z.B. das Ehegattensplitting, abgebaut.
• Arbeitgeber planen mehr „vollzeitnahe“ Teilzeitstellen. Außerdem überprüfen sie, ob flexiblere Karrierewege möglich sind. Männer und Frauen werden bei der Arbeitsplatzwahl gleichwertig betrachtet, weil auch die Rechtsprechung die Sorgeverantwortung als gemeinsame Aufgabe definiert.
Initiative „Die neue Gleichberechtigung ist gemeinsam“
Dr. Antje-Mareike Dietrich und Robert Glogowski
www.gleichberechtigung-gemeinsam.de
Hervorragende Initiative und längst überfällig!