„Das Bekenntnis zur gemeinsamen Sorge in der Familie ist die Voraussetzung für die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Realisierung von Chancengleichheit in unserer Gesellschaft.“
Auszug aus dem Manifest für die gemeinsame Sorgeverantwortung
Was ist das Residenzmodell?
Für getrennte Eltern gilt in Deutschland das veraltete Residenzmodell.
Das System gilt in Deutschland als Regelfall und ergibt sich aus einer Reihe an Gesetzen [§ 1629a BGB, § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB und § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB] und der aktuellen Rechtsprechung. Es gibt vor, dass sich nach der Trennung ein Elternteil um die Kinder kümmert, während der andere Elternteil arbeitet und Unterhalt zahlt. Die Kinder haben ihren Wohnsitz ausschließlich bei dem kümmernden Elternteil; in der Regel ist das die Mutter.
Es gibt zeitgemäße Formen:
Das Doppelresidenzmodell und das Nestmodell
Heute wünschen sich viele Paare, dass sich beide Elternteile an der Kinderbetreuung und an der Erwirtschaftung des Familieneinkommens beteiligen. Sie wollen sich die Sorge im Alltag teilen. Das Doppelresidenzmodell wird diesem Bedürfnis gerecht. Kinder haben in diesem Modell zwei Lebensmittelpunkte und beide Elternteile kümmern sich im Wechsel. In Fachkreisen wird vom Wechselmodell gesprochen, wenn der zweite Elternteil mindestens 30% der Betreuungszeit übernimmt [Q.1.1, S. 3]. Eine weitere Variante ist das Nestmodell, bei dem die Kinder einen Wohnsitz haben. Die Eltern pendeln und wechseln sich mit der Betreuung ab. Bisher finden diese Modelle in Deutschland offiziell kaum Anwendung. Ursächlich dafür ist die fehlende gesetzliche Regelung [Q.1.2, S. 4, Q.1.3, S. 20].
Manifest für die gemeinsame Sorgeverantwortung.
Das Bekenntnis zur gemeinsamen Sorge in der Familie ist die Voraussetzung für die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Realisierung von Chancengleichheit in unserer Gesellschaft. Wir bekennen uns dazu, dass die Sorge in der Familie von Männern und Frauen zu gleichen Teilen getragen wird.
Zeitungsbericht zum Manifest für die gemeinsame Sorgeverantwortung
GLEICHBERECHTIGTE ARBEITSWELT
Online-Veranstaltung vom 12. Januar 2021
im Haus der Wissenschaften Braunschweig
In Europa wird das moderne Doppelresidenzmodell unterstützt:
Die Resolution 2079 (2015) des Europarates
fordert alle Mitgliedsstaaten zur Verankerung
des Doppelresidenzmodells als
Grundsatz in der Gesetzgebung auf.