Die neue Gleichberechtigung
ist gemeinsam

Das Jugendamt muss neu gedacht werden. Das moderne Jugendamt stärkt beide Eltern bei der gemeinsamen Erziehung ihrer Kinder.

Indem es die Mutter im Umgang mit dem Kind bevorzugt schafft das Residenzmodell für Eltern eine ungleiche Verhandlungsbasis mit hohem Konfliktpotential; dies geht zulasten des Kindes. Dem Jugendamt fällt die Aufgabe zu, dass ungerechte Residenzmodell zu vermitteln. Eine schizophrene Situation.

Das Residenzmodell birgt ein enormes Missbrauchspotenzial zulasten der Kinder.

Mit dem Residenzmodell als Regelmodell besteht die große Gefahr, im Streitfall eine Blockadehaltung einzunehmen. Um dem Ex-Partner zu schaden, wird ihm der Umgang mit den Kindern eingeschränkt. Die Kinder werden zum Zankapfel. Zusätzlich besteht der Anreiz, das Residenzmodell aufgrund von wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. Insbesondere Mütter mit einem niedrigen eigenen Einkommen fühlen sich auf die vollen Unterhaltszahlungen der Väter angewiesen. Wird aus diesem Grund das Residenzmodell gegen den Willen der Väter durchgesetzt, kümmern sich diese Väter möglicherweise freiwillig nicht mehr als nötig um ihre Kinder. Umgekehrt haben gut verdienende Väter den Anreiz, sich von der Kinderbetreuung freizukaufen.

 

Mit der gemeinsamen Sorge als Regelfall haben beide Eltern den Anreiz zu kooperieren.

Davon profitieren Kinder mehrfach: Sie werden von ihrer Rolle als Zankapfel erlöst und laufen weniger Gefahr, von ihren Eltern für die eigenen Interessen missbraucht zu werden. Sie haben die Chance auf eine enge Bindung zu Vater und Mutter. Sie leiden weniger unter ökonomischen Problemen, da ihre Mütter mehr Zeit für die eigene Berufstätigkeit haben. Insgesamt profitieren sie von zufriedeneren Eltern.

Das Recht der Kinder auf Umgang mit beiden Eltern (§ 1684 BGB) sowie das Grundrecht beider Eltern, sich um den eigenen Nachwuchs zu kümmern (Art. 6 GG), werden gesichert.

Stressfaktoren für die kindliche Entwicklung :

– Elterlicher Konflikt –

– Verlust eines Elternteils –

– Überlastung Alleinerziehende  –

– Ökonomische Probleme –

[Q.4.2, S. 114]

Die aktuelle Rechtslage behindert die zeitgemäße Unterstützung von Trennungseltern. Doch die Stadt Braunschweig hat einen Spielraum.

Die Struktur und das Vorgehen des Braunschweiger Jugendamtes sind exemplarisch für die Arbeit der 559 deutschen Jugendämter [Q.4.4, S. 174 ff.]:

Die „Allgemeinen Erziehungshilfe“ des Braunschweiger Jugendamts kommt im Sinne von § 17 SGB 8 die Rolle zu, im Konfliktfall eine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern zu vermitteln [Q.4.1]. Sie kann dabei aber lediglich im Sinne des Kindswohl an die freiwillige Kooperationsbereitschaft der Eltern appellieren.

Bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten Alleinerziehende in Braunschweig gemäß § 52a SGB VIII Unterstützugn durch die Abteilung „Amtsvormundschaften / Beistandschaften“ [Q.4.3], die die Vollstreckung des Residenzmodells im Stil eines Inkassounternehmens vornimmt.

Diese Strukturen prägen die Arbeit des Jugendamtes. Dennoch gibt es Spielraum vor Ort, da die Jugendarbeit in kommunaler Verantwortung liegt:

Die Verantwortung für die Haltung des Jugendamtes zur gemeinsamen Sorge liegt bei den politischen Vertretern und der Verwaltung der Stadt Braunschweig. Vor Ort können bestehende Strukturen überdacht werden. Die Stadt Braunschweig könnte Beratungsangebote für Paare aufbauen, die kompetent Möglichkeiten zur Umsetzung der gemeinsamen Sorgeverantwortung vermitteltn. Das Modell könnte überregionale Strahlkraft entwickeln.

Über die Initiative

“Die neue Gleichberechtigung ist gemeinsam.”

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